Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Vermietung von Zimmern/Ferienwohnungen sowie für sämtliche weitere, von der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH in diesem Zusammenhang angebotenen Leistungen.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer/Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies die Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH vor Abschluß des Vertrags ausdrücklich in Textform (Telefax, E-Mail, Brief) anerkannt hat.

2. Vertragsschluss, -partner, Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH zustande. Der Antrag des Kunden kann in Textform, telefonisch oder mündlich erfolgen. Der Andresen Zimmer und Wohnungen Ver-mietungs und Verwaltungs GmbH steht es frei, die Annahme in Textform zu bestätigen.

Vertragspartner sind die Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH und der Kunde. Wird ein Dritter für den Kunden tätig, haftet er zusammen mit dem Kunden gegenüber der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH als Gesamtschuldner, wenn ihr eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Gleiches gilt nach erlaubter Unter-/Weitervermietung.

Sämtliche Ansprüche gegen die Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regel-mäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Kenntnisunabhängig, verjähren Schadensersatzansprüche in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH beruhen.

3. Leistungen, Zahlung, Aufrechnung

Die Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer/Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen sowie den vereinbarten Preis in bar oder mittels EC-Karte entgegen-zunehmen. Auch eine Vorabzahlung zu Gunsten der Bankverbindung der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH kann nach Absprache erfolgen. Fremdwährungen, braucht die Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH nicht zu akzeptieren.

Der Kunde ist verpflichtet, für die Überlassung der vereinbarten Räumlichkeit den vereinbarten Preis nebst geltenden Steuern und lokalen Abgaben spätestens zum Zeitpunkt der Anreise zu zahlen. Nicht enthalten sind solche Abgaben, die nach dem Kommunalrecht von Kunden selbst geschuldet sind, wie zum Bespiel Kurtaxe. Anderweitig vereinbarte Leistungen der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH, hat der Kund ebenfalls vorab in abgesprochener Höhe zu vergüten.

Die Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluß vom Kunden oder dem für ihn handelnden Dritten eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleitung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

4. Rücktritt des Kunden, Storno- und Rücktrittsbedingung

Der Kunde hat das Recht, von dem Vertrag mit der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH vor dem Anreisetag zurückzutreten. Er hat ihr den Rücktritt grundsätzlich in Textform mitzuteilen. Für den Rücktritt geltend folgende Bedingungen:

· Rücktritt bis 30 Tagen vor dem Anreisetag: kostenfrei
· Rücktritt bis 15 Tagen vor dem Anreisetag: 40% des vereinbarten Preises.
· Rücktritt bis acht Tage vor dem Anreisetag: 50% des vereinbarten Preises.
· Rücktritt bis drei Tage vor dem Anreisetag: 70% des vereinbarten Preises.
· Rücktritt bis 48 Stunden vor dem Anreisetag: 80% des vereinbarten Preises.

Wird ein reduzierter Preis fällig, ist der Kunde berechtigt, nachzuweisen, daß der vorgenannte pauschalierte Preis unangemessen hoch ist, beispielsweise weil die ersparten Aufwendungen oder die aus anderweitiger Vermietung der Zimmer/Ferienwohnung erzielten Einnahmen höher sind.

Tritt der Kunde nicht zurück, hat er den vereinbarten Preis auch dann zu zahlen, wenn er die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt. In diesem Fall, hat die Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer/Ferienwohnungen sowie die eingesparten Aufwendungen auf den vereinbarten Preis anzurechnen. Können die Zimmer/Ferienwohnungen nicht anderweitig vermietet wer-den, kann die Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH den vereinbarten Preis verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, mindestens 90% des vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Eine Zahlungspflicht des Kunden entfällt bei Verletzung der Verpflichtung der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht.

5. Rücktritt der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH

Erfüllt der Kunde nicht seine Pflicht zur rechtzeitigen Bezahlung des vereinbarten Preises, kann die Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH vom Vertrag zurücktreten. Gleiches gilt, wenn der Kunde die verlangte Vorauszahlung/Sicherheitsleistung auch nicht erbrachte, nachdem sie ihm eine angemessene Nachfrist setzte.

Darüber hinaus ist die Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH aus sachlich gerechtfertigtem Grund zum Rücktritt berechtigt. Hierzu zählen insbesondere:

  • Höhere Gewalt oder andere von der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

  • Anmietung von Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder seines Aufenthaltzwecks,

  • die Andersen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH begründeten Anlass zur Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Anmietung dem reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder ihr Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies ihrem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist,

  • der Kunde ohne Erlaubnis die Räumlichkeit unter-/weitervermietet.


Bei berechtigtem Rücktritt der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH hat der Kunden keinen Schadensersatzanspruch.

6. Bereitstellung der Zimmer/Ferienwohnung, -übergabe und -rückgabe

Gebuchte Zimmer/Ferienwohnungen stehen den Kunden am Anreisetag ab 11 Uhr zur Verfügung. Einen früheren Bezug kann der Kunde nicht verlangen; nach Absprache mit der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH, kann ein früherer Bezug aber möglich sein.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer/Ferienwohnungen bis spätestens neun Uhr der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH geräumt zur Verfügung zu stellen. Nach 10 Uhr kann sie 50% des vereinbarten Preises für eine vertragsüberschreitenden Nutzung vom Kunden verlangen. Ab 18 Uhr erhöht sich der Anteil auf 100%. Hieraus entstehen dem Kunden keine vertraglichen Ansprüche gegenüber der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. Haftung

Die Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH haftet dem Kunden für von ihr zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Des Weiteren haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten beruhen. Vertragstypische Pflichten solche, welche die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Treten Störungen oder Mängel während der Vertragslaufzeit auf, bemüht sich die Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH bei deren Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde verpflichtet sich, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den Schaden zu begrenzen.

Für eingebrachte Sachen haftet die Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Stellt die Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH dem Kunden ein Kfz-Stellplatz auf einen Grundstücksparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustanden. Bei Abhandenkommen oder der Be-schädigung der dort abgestellten oder rangierter Kfz und deren Inhalt, haftet die Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Kunde haftet der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH für jeglichen Schaden, den er oder eine sonstige Person verursacht, die mit seinem Wissen oder Willen Leistungen der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH entgegennimmt.

Tiere dürfen nur mit Erlaubnis der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH in die gebuchten Zimmer/Ferienwohnungen gebracht werden. Nimmt der Kunde ein Tier mit, ist er verpflichtet, es während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu ver-wahren/beaufsichtigen oder es auf eigene Kosten durch geeignete Dritte zu verwahren/beaufsichtigen zu lassen. Der Kunde hat gegebenenfalls über eine Versicherung zu verfügen, die auch durch Tiere verursache Schäden deckt. Der Kunde hat der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH eine solche Versicherung nachzuweisen. Die Ersatzpflicht des Kunden erfaßt auch jene vom mitgeberachten Tier verursachte Schäden, welche die Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH gegenüber Dritten zu erbringen hat..

8. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Gerichtsstandort ist der Betriebsort. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Sollten einzelne Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, sollen sie durch Regelungen ersetzt werden, die dem Inhalt dieser Geschäftsbedingungen am nächsten kommen. Im Übrigen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von offensichtlichen Schreib- und Rechenfehlern bei Angeboten in Textform, Bestätigungen oder Prospekten der Andresen Zimmer und Wohnungen Vermietungs und Verwaltungs GmbH, bleibt vorbehalten.

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